Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die „Migranten- und Ausländererfassung“ muss ein Ausländer von jetzt an die russische Migrationsbehörde nicht mehr um seine Registrierung bitten, sondern sie lediglich von seiner Ankunft in Kenntnis setzen.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden massiven Zuwanderung ehemaliger Sowjetbürger in die Russische Föderation hielt es die Zentralregierung in Moskau für sinnvoll, das bestehende Registrierungsverfahren weitgehend zu vereinfachen. Ziel der neuen Regelung ist es, den bürokratischen Aufwand und die Wartezeiten in der Migrationsbehörde zu reduzieren. Ein zu aufwendiges Registrierungsverfahren könnte beispielsweise Fachkräfte aus den Nachbarländern vor der Annahme eines Arbeitsangebotes in der Oblast Kaliningrad abschrecken.
Außerdem erhofft sich die Regierung vom neuen Verfahren eine Minderung der Zahl illegaler Einwanderer.
Ab sofort kann man einen Registrierungsschein auf der Post erhalten oder ihn sich von der Webseite der Migrationsbehörde FMS herunterladen. Der Gastgeber hat den Schein in zwei Ausfertigungen auszufüllen und auf der Post aufzugeben. Ein Postangestellter prüft dann, ob alle Angaben übereinstimmen und drückt auf einen der Scheine den Stempel auf, dass die betreffende private oder juristische Person alles zur Registrierung Notwendige einschließlich der Entrichtung einer Gebühr erledigt hat.
Danach wird der Regis-trierungsschein per Einschreiben an die jeweilige regionale Migrationsbehörde geschickt.
„Wir stellen dem Kunden eine Quittung mitsamt einem Einlageverzeichnis für das Einschreiben und einen Belegschein mit aufgestempeltem Datum aus. Der Kunde muss sich aber darüber im Klaren sein, dass falls er seinen Belegschein verliert oder dieser durch Beschädigung unbrauchbar wird, ein neuer Ersatzschein nur durch die Migrationsbehörde ausgestellt werden kann,“ sagte Stanislaw Bakalow, Vizedirektor des staatlichen Postunternehmens „Potschta Rossii“, gegenüber der Zeitung „Kaliningradskaja Prawda“.
Die Post erhebt für die Registrierung eine Gebühr in Höhe von 118 Rubel (ca. drei Euro). Außerdem fallen für den Kunden noch Versandskosten laut geltendem Posttarif in Höhe 32,90 Rubel an, vorausgesetzt dass der Brief nicht schwerer als 20 Gramm ist.
Anmerkung der KE-Redaktion: Wir wollten prüfen, ob das Registrierungsverfahren tatsächlich vereinfacht wurde und gingen mit einem deutschen Bekannten, der gerade für drei Monate nach Kaliningrad gekommen war, auf die Post. Die Angelegenheit nahm dort höchstens eine Viertelstunde in Anspruch – ein drastischer Unterschied zu früheren Zeiten, als wir im Ausländeramt OWIR meist einen halben Tag verbringen mussten. Außerdem wurde die Anzahl der benötigten Formulare auf die Hälfte reduziert.
© Königsberger Express
28.04.2007
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