3. Mittelstandsforum der deutschen Wirtschaft in Kaliningrad vom 27. bis 30.11. 2007
Vom 27. bis 30.11. 2007 fand in Kaliningrad das dritte Mittelstandsforum der deutschen Wirtschaft statt. An der Veranstaltung, zu der die Vertretung der Handelskammer Hamburg/ Außenstelle Kaliningrad der Delegation der deutschen Wirtschaft in der RF schon zum dritten Mal einlud, nahmen Vertreter von 10 deutschen Firmen teil. Die Unternehmen kamen aus den Bereichen Agrartechnik, Bauwesen, Energietechnik, Kfz-Technik, Getränkehandel und dem Dienstleistungsbereich. Im Rahmen des Seminars „Marktchancen für mittelständische Unternehmen im Prozess der Umsetzung des Programms zur sozialökonomischen Entwicklung im Kaliningrader Gebiet 2007 bis 2016 “ wurden die Teilnehmer im Deutsch-Russischen Haus vom stellvertretenden Wirtschaftsminister Vladimir Aschichin begrüßt. Sie erhielten eine erste Übersicht über die Kaliningrader Region als Wirtschaftsstandort und die wirtschaftlichen Aktivitäten ausländischer Investoren.
Als Herzstück der Veranstaltung fanden in der Kaliningrader Handelskammer B2B-Gespräche statt, zu denen Leiter der Handelskammer, Igor Tsarkov, die Teilnehmer begrüßte. Hier gab es für die deutschen Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit potentiellen russischen Geschäftspartnern eingehend persönlich zu unterhalten und die Marktlage für ihre jeweilige Sparte zu erkunden. Einige Teilnehmer machten von der Möglichkeit Gebrauch, Unternehmen vor Ort zu besichtigen. Insgesamt nahmen Vertreter von 30 Kaliningrader Unternehmen und Organisationen die Gelegenheit wahr, sich mit den Gästen zu treffen. Das Interesse der russischen Geschäftsleute war entsprechend der durch die deutsche Seite vertretenen Sparten unterschiedlich verteilt. Besonderes Interesse weckten die Bereiche Energietechnik / erneuerbare Energien und die Angebote verschiedener Baufirmen. Ein Ausflug nach Svetlogorsk (Rauschen) bildete den Ausklang des Forums.
Ein geplantes Treffen mit bereits in Kaliningrad ansässigen deutschen Unternehmern konnte aufgrund der verspäteten Anreise nicht stattfinden. Trotz des verkürzten Programms waren die Reaktionen der Teilnehmer positiv. Zwei Firmen kündigten bereits ihre Teilnahme am für nächsten Mai geplanten vierten Mittelstandsforum an und wollen die geknüpften Kontakte in Kaliningrad nutzen, um die Region für ihre Produkte zu erschließen.
30. Oktober 2007
KURZINFO
Neue Visa-Bestimmungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Regierungsverordnung Nr. 635 der RF vom 4. Oktober 2007 sind neue Visa-Bestimmungen in Kraft getreten, die nachstehende Änderungen zur Folge haben:
Neben dem Außenministerium der RF ist nunmehr auch die Migrationsbehörde des Innenministeriums der RF berechtigt, Visa auszustellen, zu verlängern, wieder herzustellen oder zu annullieren.
Die Grenzschutzbehörden des Föderalen Sicherheitsdienstes der RF sind berechtigt, an den Grenzübergangstellen, Visa zu verlängern oder ggf. zu annullieren.
Die ausstellenden Behörden sind berechtigt, die Aufenthaltsdauer innerhalb der Visa-Gültigkeit zu bestimmen. ACHTUNG: Die maximale Aufenthaltsdauer bei Mehrfach-Visa beträgt nunmehr 90 anstatt 180 Tage.
Von dieser Regelung sind NICHT BETROFFEN: Ausländer mit sog. Arbeitsvisa, d.h. Visa, die entweder aufgrund einer Arbeitsgenehmigung für die bei russischen juristischen Personen eingestellten Ausländer für 1 Jahr (Vermerk im Visum „работа по найму, многократная ОР“) oder für akkreditierte Mitarbeiter ausländischer Repräsentanzen (Vermerk im Visum „Иносотрудник – ОР”) ausgestellt wurden. Die russische Abkürzung „OP“ steht für „allgemeines Arbeitsvisum“.
Von dieser Regelung sind BETROFFEN: Ausländer, die als akkreditierte Mitarbeiter bei einer Repräsentanz oder einer russischen Firma angestellt sind, und ihre Visa beispielsweise über Reisebüros, Fonds oder Visavermittlungsorganisationen beantragt haben und nicht über akkreditierende Stellen (TPP der RF oder die Staatliche Registrierungskammer beim Justizministerium der RF) oder durch die territoriale Einheit der Föderalen Migrationsdienst Russlands (z. B. durch die Leitung der Föderalen Migrationsdienst in der Stadt Moskau).
Für Rückfragen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden (Dr. Grigorij Talanow, Wladimir Kobsew, Tel: (495) 234-49-53, E-Mail: ). Bitte machen Sie bei Bedarf von dieser Möglichkeit Gebrauch, damit wir ggf. bei der Herbeiführung von Lösungen behilflich sein können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Grigorij Talanow
Leiter der Rechtsabteilung
11. Oktober 2007
Die regelmäßige Fährverbindung zwischen Sassnitz und Baltijsk (Pillau) wurde am 11. Oktober 2007 in Betrieb genommen. Die Fähre kommt einmal in der Woche freitags in Baltijsk (Pillau) an.
16. August 2007
KURZINFO
Steueramnestie in Russland
Wir möchten Sie auf das „Steueramnestiegesetz“, das am 1. März 2007 in Kraft getreten ist, hinweisen. Dieses Gesetz bietet steuerpflichtigen natürlichen Personen die Möglichkeit, sämtliche nicht versteuerte Einkünfte, die bis Ende 2005 angefallen sind, nachträglich mit einem einheitlichen Steuersatz von 13% zu versteuern. Spätere Einkünfte sind im gewöhnlichen Verfahren nach Maßgabe einer Jahreserklärung zu besteuern. Bei der Zahlung werden pauschal alle Einkünfte mit einem Satz von 13% besteuert, selbst wenn sie mit höheren Tarifen besteuert würden. Dies trifft z.B. auf Spielgewinne und teilweise geldwerte Vorteile zu, die normaler Weise mit einer Steuer von 35% belegt werden. Auch die Einkünfte von Nichtresidenten in Russland (z.B. vorübergehend nach Russland entsandten Mitarbeitern), welche im Normalfall zu 30% besteuert werden, fallen unter diese Regelung. Die Frist der Steueramnestie läuft am 1. Januar 2008 ab.
Mit diesem Gesetz wollte sich Russland Erfahrungen anderer Länder zu Nutze machen und die Voraussetzung für die Legalisierung von Schwarzgeldern schaffen. Von dieser Möglichkeit wird rege Gebrauch gemacht: Nach Angaben des Finanzministeriums der Russischen Föderation wurden zum 01. Juli 2007 insgesamt 2,1 Mrd. RUR versteuert, so dass dem Föderationsbudget fast 275 Mio. RUR an Steuergeldern zu flossen. Über die Hälfte davon (151 Mio. RUR) stammen von Moskauer Steuerpflichtigen. 18 Mio. RUR brachten St. Petersburger und 13 Mio. RUR Krasnojarsker Steuerpflichtige ein.
Wir weisen darauf hin, dass das Gesetz keine ausdrückliche Straf- und Bußgeldfreiheit vorsieht. Die Zahlung bewirkt lediglich die Befreiung von der Steuerschuld. Allerdings sind bisher noch keine Fälle bekannt, in denen Steuerpflichtige, die von der Amnestie Gebrauch machten, strafrechtliche Konsequenzen gewärtigen mussten. Befürchtungen dieser Art zerstreute auch der Finanzminister der RF, Alexej Kudrin.
Bei nachträglichen Steuerzahlungen sind Ihnen die Banken behilflich.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Verbandsbüro (René Harun oder Dr. Grigorij Talanow, Tel: (495) 234-49-53, E-Mail: ).
mit freundlichen Grüßen
gez. Igor Schikow
Mitglied des Komitees für Steuern und Rechnungslegung