KALININGRAD - DIE SONDERWIRTSCHAFTSZONE IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION
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Staatliche Registrierung von individuellen Einzelunternehmern
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Zur Registrierung des individuellen Einzelunternehmers ist das Recht auf zeitweiligen oder ständigen Wohnaufenthalt in Kaliningrad zu beweisen.

Folgende Unterlagen sind dem Steueramt des Stadtbezirks, in welchem der Wohnaufenthalt in Kaliningrad registriert ist, vorzulegen:

  • Ausländischer Reisepass mit der eingetragenen Registrierung des Wohnortes im Stadtbezirk (Kopie und Original);
  • Zwei Passbilder;
  • Quittung über die Bezahlung der Registrierungsgebühr für den Privatunternehmer;
  • Falls notwendig, ist die Übergabe der Vollmachten an eine Vertrauensperson möglich, die die Registrierung durchführen wird, hierfür sind eine notariell beglaubigte Vollmacht und der Passport erforderlich.

Die Registrierungsgebühr beträgt die Höhe eines Mindestgehalts. Aktuelle Höhe: einhundert Rubel (ca. 3 Euro). Die Registrierungsgebühr ist in Rubel zu entrichten. Die Bearbeitungsdauer darf nicht mehr als 5 Arbeitstage sein. Die Registrierung ist mit dem Aufenthaltserlaubnis verbunden und soll mit dem Erlaubnis zusammen verlängert werden. Im Zusammenhang damit, dass die Registrierung durch den Steuerorgan nach dem «Ein-Fenster-Prinzip» erfolgt, wird der individuelle Unternehmer automatisch erfasst.

Beratungen und Annahme der Registrierungsunterlagen erfolgen an folgenden behördlichen Stellen: siehe weiter: Registrierungsnbechörde.

 
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