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Die ausländischen Unternehmen können auf dem Territorium der Russischen Föderation die Firmen (juristische Personen) mit Beteiligung des ausländischen Kapitals gründen. Diese können sowohl Tochterunternehmen mit 100%-iger ausländischer Beteiligung als auch gemeinsame Unternehmen mit den russischen Partnern sein. Die Registrierung von juristischen Personen wird durch das Föderale Gesetz «Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und individuellen Unternehmer» Nr. 129-FZ vom 08.08.2001 reglementiert. Als registrierendes Organ dient das föderale Organ der Exekutivmacht (die Verwaltung des Ministeriums für Steuer und Gebühren für den Kaliningrader Oblast). Zur Registrierung eines erstmalig gegründeten Unternehmens sind folgende Unterlagen einzureichen:
Unterlagen, die bei der staatlichen Registrierung einer zu gründenden juristischen Person einzureichen sind:
- Ein von dem Antragssteller unterzeichneter Antrag auf Staatliche Registrierung in der Form, welche von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt ist;
- Beschluss über die Gründung der juristischen Person, festgehalten im Protokoll, Vertrag oder in einem anderen Dokument gemäss der Gesetzgebung der Russischen Föderation;
- Die Gründungsdokumente der juristischen Person (Originale oder notariell beglaubigte Kopien);
- Der Gründungsvertrag über die Unternehmensgründung in 3 Exemplaren (für Aktiengesellschaften 1 Exemplar);
- Auszug aus dem Register der ausländischen juristischen Personen des entsprechenden Herkunftslandes oder ein anderer Beweis des juristischen Status der ausländischen juristischen Person des Gesellschafters, der die gleiche Rechtskraft besitzt;
- Ein Dokument über die Entrichtung der staatlichen Gebühr.
siehe weiter: Registrierungsnbechörde
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