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Liste von Unterlagen zur Akkreditierung und Eintragung in das Staatliche Register:
- *) Eine schriftliche Erklärung mit der Bitte über die Durchführung der Akkreditierung der Filiale der ausländischen juristischen Person und entsprechende Eintragung in das Staatliche Register
(die Erklärung ist auszustellen auf dem Firmenbriefbogen der ausländischen juristischen Person mit der Unterschrift des Firmenleiters, welche durch Firmenstempel bestätigt wird, mit Angaben zur Bezeichnung, Zeitpunkt der Gründung, Tätigkeitsart der ausländischen juristischen Person, den Gründungszielen und der angenommenen Dauer der Tätigkeit der Filiale in Russland sowie den Angaben zu den Geschäftskontakten mit den russischen Partnern und den Perspektiven der Entwicklung dieser Zusammenarbeit).
- *) Der Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes der ausländischen juristischen Person oder ein anderes Dokument, das die gesetzmässige Registrierung der ausländischen juristischen Person in ihrem Aufenthaltsland bestätigt.
- *) Die Satzung der ausländischen juristischen Person
(falls die Gesetzgebung des Staates, in dem die ausländische juristische Person registriert ist, eine Satzung nicht vorschreibt, wird ein durch das bevollmächtigte Organ im Land des Registrierung ausgestellte Dokument, das diese Gesetzeslage bestätigt, vorgelegt).
- *) Der Beschluss der ausländischen juristischen Person über die Gründung einer Filiale in der Russischen Föderation.
- Die Verordnung über die Filiale der ausländischen juristischen Person in der Russischen Föderation
(Original und die notariell beglaubigte Kopie).
- *) Das Empfehlungsschreiben von der Bank, die die ausländische juristische Person im Land der Registrierung bedient, mit der Bestätigung ihrer Zahlungsfähigkeit
(das Dokument ist gültig innerhalb von 6 Monaten seit dem Zeitpunkt seiner Ausstellung).
- *) Eine notariell beglaubigte Kopie der Generalvollmacht über die Ausstattung des Leiters der Filiale der ausländischen juristischen Person in der Russischen Föderation mit den erforderlichen Vollmachten.
- Eine von einem Notar beglaubigte Vollmacht an die bevollmächtigte Person zur Ausführung der Geschäfte in der Kammer für Akkreditierung und Eintragung in das Staatliche Register der Filiale der ausländischen juristischen Person in der Russischen Föderation
(wird der Kammer vorgelegt, falls die bevollmächtigte Person nicht Leiter der Filiale ist).
- Ein Dokument über die Abstimmung der Gründung der Filiale mit den Administrationen der Subjekten der Russischen Föderation (Administration des Landes, des Gebietes, der Republik, des Nationalbezirks)
(wird bei der Eröffnung einer Filiale ausserhalb von Moskau und Sankt-Petersburg vorgelegt).
- Die Gutachten der entsprechenden Expertisen in den Fällen, welche von den Gesetzen der Russischen Föderation vorgesehen sind (Ministerium für Energiewirtschaft der RF, Ministerium für Naturressoursen der RF u.a.)
(Originale oder notariell beglaubigte Kopien).
- Die Datenkarte über die Filiale der ausländischen juristischen Person
(wird in der Kammer ausgestellt und vorgelegt als maschinell erstellte Karte mit der Unterschrift der Dienstperson der Filiale der ausländischen juristischen Person, bestätigt durch das Firmenstempel, in 2 Exemplaren).
- Originale der Quittungen über die Bezahlung.
*) Die ausländischen Dokumente werden akzeptiert mit den Zeichen über die konsularische Legalisierung oder mit dem Apostil, wenn durch die internationalen Abkommen der Russischen Föderation keine Befreiung von diesen Verfahren vorgesehen ist, zusammen mit der Übersetzung in die russische Sprache, die entweder notariell oder in der konsularischen Auslandseinrichtung beglaubigt ist, und haben die Gültigkeit von 1 Jahr seit dem Zeitpunkt der Ausstellung, bis auf Pkt. 6.
Die Bearbeitung des Antrags auf Akkreditierung kann bis zu 21 Tagen dauern. Die Registrierungsgebühr beträgt 1 000 US-Dollar (ca. 28 000 Rubel) bei der Erstregistrierung und jeweils 500 US-Dollar (ca. 14 000 Rubel) für jedes Folgejahr. Die Gebühr ist in Rubel zu bezahlen.
Abteilung für die Sammelplanung, Bilanzen und Steuerpolitik der Regierung des Kaliningrader Oblast:
| Adresse \ Anschrift: |
Dimitrij-Donskoj-Strasse, 1
Zimmer 318, 319
Kaliningrad, PLZ 236000 |
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| Arbeitszeit: |
täglich, 9.00-18.00 |
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| Abteilungsleiter: |
Herr Kuznetzov, Sergej Nikoläwitsch |
Tel.-Nr. 007 4012 599318
Fax: 007 4012 599332 |
| Berater: |
Frau Usmanowa, Raissa Fjodorowna |
Tel.-Nr. 007 4012 599319 |
| Schriftverkehrssprache |
Russisch |
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