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Vertretung
Eine Vertretung ist eine selbständige Abteilung einer juristischen Person, die sich an einem Ort befindet, der sich vom Ort des Mutter- oder Hauptunternehmens unterscheidet, und der Einhaltung und Vertretung von Interessen dieser juristischen Person dient.
Vertretungen sind keine juristischen Personen. Sie verfügen über das Eigentum der juristischen Person und handeln auf der Grundlage der ihnen zustehenden Rechte. Die Leiter der Vertretungen werden von der juristischen Person ernannt und handeln aufgrund ihrer Vollmachten. Von der Tätigkeit einer ausländischen juristischen Person, welche auf dem Territorium des Kaliningrader Oblast von der ständigen Vertretung vertreten ist, wird eine Gewinnsteuer erhoben, die gemäß der Höhe des erwirtschafteten Gewinns berechnet wird.
Genossenschaft
Der Gründer haftet mit seinem persönlichen Eigentum. Bei der Gründung von Genossenschaften bestehen Einschränkungen hinsichtlich auszuübender Tätigkeit. Eine erforderliche Bedingung für ihre Registrierung ist die Aufenthaltsdauer auf dem Territorium der Russischen Föderation von mehr als 182 Tage im Jahr.
GmbH
Die Gründer bzw. Gesellschafter einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) verfügen über eine Haftungsart, die eine persönliche Haftung für die Verpflichtungen der Gesellschaft ausschliesst. Die Gesellschaft ist eine juristische Person, die eigenes Eigentum besitzt. Die Anzahl der Gründer bzw. Gesellschafter ist beschränkt.
Geschlossene Aktiengesellschaft
Eine persönliche Haftung der Gründer für die Verpflichtungen der geschlossenen Aktiengesellschaft ist ausgeschlossen. Die Anzahl der Gründer einer geschlossenen Aktiengesellschaft beschränkt sich auf 50 Personen. Die Aktien können nur von den Gründern oder anderen, vorher festgelegten Personen bezogen werden. Eine offene Aktienausschreibung oder ihre Verteilung an uneingeschränkten Personenkreis in einer anderen Form ist nicht zulässig.
Offene Aktiengesellschaft
In diesem Fall, wie auch bei der geschlossenen Aktiengesellschaft, wird persönliche Haftung für die Verpflichtungen der offenen Aktiengesellschaft von den Gründern bzw. Gesellschaftern ausgeschlossen. Die Anzahl der Gründer ist uneingeschränkt. Die Beteiligung am Stammkapital kommt durch den einfachen Aktienerwerb zum Ausdruck. Es besteht die Möglichkeit der offenen Aktienausschreibung. Der Aktionärsschutz besteht in den gesetzlichen Vorgaben, die die offene AG zur Veröffentlichung der Ergebnisse ihrer Tätigkeit und zur Berichterstattung gegenüber den kontrollierenden Organen verpflichten.
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