|
Die Idee der Sonderwirtschaftszone wurde ins Leben gerufen, um aus der schwierigen Lage herauszukommen. Am 12 Januar 1996 wurde der «Vertrag über die Abgrenzung der Kompetenzen und der Verantwortung zwischen den Organen der Staatsmacht der Russischen Föderation und dem Kaliningrader Gebiet» geschlossen. In diesem Vertrag wurden dem Kaliningrader Gebiet besondere Rechte eingeräumt. Auf dem Gebiet der Wirtschaft ist die Unterstützung nach den folgenden Hauptrichtungen vorgesehen: strukturelle Umgestaltungen, Regulierung des Personen- und Frachttransit, Ausbau des Transportknotens sowie eines Finanz- und Handelszentrums mit einem breiten Leistungsspektrum.
Infolge des oben genannten Vertrages hat die Staatsduma Russlands das Bundesgesetz «Über die Sonderwirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet» vom 22. Januar 1996 Jahre verabschiedet.
Ausführlicher siehe: «Kommentar zum alten Gesetz
»
Am 17. Januar 2006 unterschrieb der Präsident der Russischen Föderation W. Putin ein neues Gesetz «Über die Sonderwirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet»
Das Gesetz legt fest:
- die Verwaltungsordnung der SWZ;
- die Ordnung der Aufnahme der Residenten der SWZ (so werden die Teilnehmer der Investitionsprojekte genannt) in das Register und die Ordnung des Ausschlusses aus dem Register;
- die Ordnung über die Verwirklichung der Kontrolle der Realisierung des Investitionsprojektes;
- die Besonderheiten des Regimes der freien Zollzone im Kaliningrader Gebiet;
- die Kriterien der Zulänglichkeit der Verarbeitung der Waren und die Besonderheit der Anwendung der Zollgebührensätze in Bezug auf die verarbeiteten Produkte
- die Besonderheiten der Besteuerung;
- die Einreise-, Aufenthalts- und Ausreiseordnung des Kaliningrader Gebiets;
- Bestimmung über die Übergangsperiode bezüglich Personen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des neuen Gesetzes im Kaliningrader Gebiet nach dem Gesetz vom 22. Januar 1996 tätig sind.
Die Sonderwirtschaftszone (SWZ) wird auf dem gesamten Territorium des Kaliningrader Gebiets für einen Zeitraum von 25 Jahren gebildet.
Nach dem Gesetz können Residenten der SWZ, die rechtmäßig bestimmte Vergünstigungen erhalten, keine juristischen Personen sein, die sich mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas beschäftigen und Dienstleistungen in diesem Geschäftsfeld anbieten, Einzel- und Großhandel betreiben, im Finanzbereich tätig sind, sich mit der Reparatur von Haushaltsgeräten und Gegenständen des individuellen Gebrauchs, der Produktion von Spiritus, alkoholischen Getränken und Tabakwaren und anderen verbrauchsteuerpflichtigen Waren, ausgenommen Leichtfahrzeuge und Motorräder beschäftigen.
Ausführlicher siehe: «Kommentar zum neuen Gesetz
»
Das Gesetz sieht eine Bestimmung über die Übergangsperiode von zehn Jahren ab dem Tag der Unterzeichnung eines neuen Gesetzes vor. Diese betrifft juristische Personen, deren staatliche Registrierung im Kaliningrader Gebiet vollzogen wurde und die im Moment der Verabschiedung des neuen Gesetzes auf der Grundlage des Föderalen Gesetzes von 22 Januar 1996 Nr. 13-ÔÇ «Über die Sonderwirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet» im Kaliningrader Gebiet tätig waren, und für die das Regime der freien Zollzone gemäß § 3 des neuen Föderalen Gesetzes mit den im § 8 festgelegten Besonderheiten gilt.
Das Gesetz legt die Besonderheiten der Einreise-, Aufenthalts- und Ausreiseordnung des Kaliningrader Gebiets fest.
Diese Ordnung für ausländische Bürger und (oder) staatenlose Personen wird von den internationalen Verträgen der Russischen Föderation und der Gesetzgebung der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der Vorschriften des angenommenen Gesetzes bestimmt.
Die Regierung der Russischen Föderation hat eine vereinfachte Ordnung für die Einreise von ausländischen Bürgern Vertretern der Residenten, Investoren und ebenfalls der Personen, die zur Erörterung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Sonderwirtschaftszone eingeladen wurden, erlassen. Diese Ordnung sieht die Möglichkeit der Ausstellung von Visa unmittelbar am Grenzübergang der Russischen Föderation durch die für internationale Angelegenheiten zuständigen, exekutiven Vertreter der föderalen Behörden, vor. Die Ausstellung der Visa erfolgt auf der Grundlage von Einladungen, die gemäß der festgelegten Ordnung auf Antrag der Administration erteilt werden.
Das Gesetz trat am 1. April 2006 in Kraft.
Die Vertretung der Handelskammer Hamburg und die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Kaliningrad betrachten das neue Gesetz «Über die Sonderwirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet» als einen zweiten Versuch (das vorige Gesetz konnte dieses Problem auch nicht lösen), bedeutende Investoren in die Region zu holen, indem der festgelegte Mindestumfang der Investitionen, die eine Steuerfreistellung bekommen, 150 Mio. Rbl. (mehr als fünf Mio. USD) beträgt. Die Tatsache, dass die Laufzeit des Gesetzes auf 25 Jahre festgesetzt ist, erhöht erheblich die Gewissheit über die Stabilität. Zollpräferenzen wurden durch Steuerpräferenzen, die nicht so drastischen Veränderungen unterliegen, ersetzt. Es existiert die Meinung, dass das neue Gesetz von der neuen Regierung des Kaliningrader Gebietes lobbyiert wurde in Erwartung großer russischer Investitionen (darunter, nicht ohne Hilfe der persönlichen Kontakte des Gouverneurs des Kaliningrader Gebietes G. Boos). In der nächsten Zukunft werden bestimmte Geldmittel aus Moskau und von großen russischen Unternehmen erwartet. Das neue Gesetz kommentierend, prognostiziert G. Boos ein starkes Wirtschaftswachstum des Gebiets und infolge dessen einen Lebensstandard der Bewohner, der zum Ende des Jahres 2010 das Niveau der benachbarten Länder erreichen soll.
Wenn wir über ausländische Investitionen im Kaliningrader Gebiet sprechen, sollten wir aller Wahrscheinlichkeit nach kein drastisches Wachstum erwarten, da die absolute Mehrheit der ausländischen Investoren mit einem Grundkapital von 50 Tsd. bis zu 1,5 Mio. USD in unseren Markt eintreten.
Darüber hinaus hat nach Einschätzung der Experten der Mittelstand, der zur Zeit in allen entwickelten Ländern zu den wichtigsten Steuereinnahmequellen zählt, keine breite Unterstützung durch die Gesetzgebung gefunden.
|