KALININGRAD - DIE SONDERWIRTSCHAFTSZONE IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION
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Kommentar zum alten Gesetz «Über die SWZ im Kaliningrader Gebiet» vom 22. Januar 1996
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Das Gesetz legt das Prinzip des staatlichen Rechtsschutzes für Investitionen und unternehmerische Tätigkeit fest. Die Verordnung des staatlichen Zollkomitees № 268-ð/01-16/44 vom 10. Juli 1997 legt fest, dass die Waren, die in das Kaliningrader Gebiet zu Konsumzwecken importiert werden, sowie die Waren, die im Kaliningrader Gebiet erzeugt werden und zur weiteren Ausfuhr in das Zollterritorium der Russischen Föderation, innerhalb der Zollunion der GUS-Staaten oder ins Ausland bestimmt sind, von Zoll- und anderen Gebühren befreit werden und außerdem nicht den Maßnahmen der außertariflichen staatlichen Regulierung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit in der Russischen Föderation unterliegen. Es wird lediglich eine Zollverwaltungsgebühr in Höhe von 0,15% vom Wert der Ware erhoben.

Zu den auf dem Territorium der Sonderwirtschaftszone des Kaliningrader Gebiets erzeugten Waren zählten solche, deren Umfang des Mehrwerts im Weiterverarbeitungsprozess nicht weniger als 30% betrug, und im Fall von Elektronik und aufwändigen Haushaltsgeräten — nicht weniger als 15% und darüber hinaus eine Veränderung des Warencodes nach der Zollklassifikation in der 6. Stelle nach sich gezogen hat. Der Ursprung der Waren wurde durch ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammer des Kaliningrader Gebietes bestätigt.

Im Zusammenhang damit, dass die föderale Zollgesetzgebung laufenden Veränderungen unterlag und die Besonderheit der Sonderwirtschaftszone in ihr nicht rechtzeitig verankert war, existierte ständig das Risiko der Einstellung der Wirksamkeit einer oder mehrerer Gesetzesbestimmungen über die Sonderwirtschaftszone. Dies hatte einen Verlust von Wirtschaftselementen in der Produktion zur Folge, bzw. eine generelle Einstellung der unternehmerischen Tätigkeiten. Deshalb blieb das Schicksal der Sonderwirtschaftszone lange ungeklärt. Zusätzlich wurde die Sonderwirtschaftszone von Politikern und Volkswirten als ein «schwarzes Loch» für Schmuggelware betrachtet. Andere haben in der Sonderwirtschaftszone den Grund für den politischen Separatismus gesehen, die Vertreter der «reinen Lehre» schließlich teilen die Meinung, dass hier das Prinzip des freien Handels und Kommerz verletzt wird. Die letztere Position vertritt ebenfalls die Weltbank. Beschränkungen, die für die Einfuhr bestimmter Waren existiert haben, wiesen deutlich darauf hin, dass es in Moskau immer bestimmte Tendenzen gegeben hat, die die Abschaffung umfangreicher Zollprivilegien, die im Gesetz über die SWZ im Kaliningrader Gebiet verankert waren, angeregt hatten. Man fühlte, dass die SWZ früher oder später einigen Veränderungen unterliegen würde. Es wurde allgemein erwartet, dass die Förderung der Produktion und der Weiterverarbeitung bzw. Veredelung beibehalten werden, während der Handel der allgemeinen russischen Zollgesetzgebung untergeordnet wird. Das vorliegende Gesetz schließt den Kauf und Verkauf von Grundstücken auf dem Territorium der SWZ für ausländische natürliche und juristische Personen aus; es gestattet lediglich langfristige Pacht. Entsprechend den Daten des Kaliningrader Gebietskomitees für Vermögensverwaltung, das einen entscheidenden Einfluss im Grundstück- und Immobiliengeschäft hat, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Erwerbs von Industrie- bzw. Gewerbegrundstücken.

Am 27. April 1995, noch vor dem Inkrafttreten des oben genannten Vertrages und Gesetzes, wurde von der Gebietsduma das Gesetz «Über die Förderungsbedingungen von Investitionen im Kaliningrader Gebiet» verabschiedet. Es werden eine Teilbefreiung von verschiedenen Steuern bzw. privilegierte Besteuerung, sowie auch Subventionen, bei Beachtung bestimmter Voraussetzungen, vorgesehen. Dieses Gesetz fand jedoch fast keine praktische Anwendung.

Daraufhin folgten einige Ergänzungen der staatlichen Bestimmungen zur Regulierung der Sonderwirtschaftszone, die auf der bereits existierenden gesetzgebenden Rechtsgrundlage aufbauten und sie weiterentwickelten. So hat der Vorsitzende der Regierung der Russischen Föderation, Viktor Tschernomyrdin, am 29. September 1997 das «Föderale Programm der Entwicklung der Sonderwirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet für den Zeitraum 1998 bis 2005» unterschrieben, was die Besorgnis der russischen Regierung über die schwerwiegende Lage der Region unterstrich und in dem Subventionen für die Entwicklung der Sonderwirtschaftszone vorgesehen waren.

Am 9. Oktober 1997 beschloss die regionale Duma unter dem Druck des Gouverneurs des Kaliningrader Gebiets das Gesetz «Über die freien lokalen Wirtschaftszonen im Kaliningrader Gebiet», welches faktisch das oben erwähnte Gesetz über die Förderung der Investitionen ersetzte. Entsprechend dem vorliegenden Gesetz bekamen juristische und natürliche Personen das Recht, ihre Bewerbungen für die Schaffung von freien lokalen Wirtschaftszonen an die Kommission zu richten, deren Mitglieder vom Gouverneur ernannt werden. Der Bewerbungsvorgang sollte im Rahmen eines Wettbewerbs erfolgen, im Falle der Bestätigung erhält der Antragsteller bestimmte Vorteile für die Förderung der Investitionen. Bislang gibt es noch keine Erfahrungen über die praktische Anwendung des vorliegenden Gesetzes.

 
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